die bunte Welt einer 5-jährigen - die Gerichte haben ihr das gewohnte Zuhause weggenommen, sie möchte aber bei Papa wohnen !
hiermit möchte ich über Probleme bei Familiengericht AG Pankow/Weißensee und Kammergericht berichten
Basis ist häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer berichten
hier werden eigene Erfahrungen und
meine persönliche Meinung geäußert,
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bin
an Erfahrungsaustausch interessiert
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Arbeit und noch nicht vollkommen lesbar ....
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Da Täter der Rechtsbeugung nur Richter, Schiedsrichter, Staatsanwälte und Rechtspfleger sein können, handelt es sich bei der Rechtsbeugung um ein echtes Amtsdelikt ....
Eine Rechtsbeugung kann durch Sachverhaltsverfälschungen, durch unrichtige Anwendung des Rechts oder durch Ermessensmissbrauch begangen werden. Zudem sind auch Pflichtverletzungen durch Unterlassen (siehe Unterlassen) möglich. .....
Der Tatbestand der Rechtsbeugung muss jedoch restriktiv ausgelegt werden. Daher ist nicht jeder Verstoß als Rechtsbeugung zu betrachten, notwendig ist vielmehr ein Rechtsbruch, der als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege anzusehen ist, zudem muss sich der Amtsträger bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben. Mit der einschränkenden Auslegung soll die richterliche Unabhängigkeit geschützt werden. ....
nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen insoweit einer Einschränkung, als eine "Beugung des Rechts" nicht schon durch jede vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird sondern unabdingbar ist, dass der Richter "sich bewusst in schwer wiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt". Der Richter muss also mindestens die Unvertretbarkeit seiner Rechtsansicht zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben; andererseits muss er sich der grundlegenden Bedeutung der verletzten Rechtsregel für die Verwirklichung von Recht und Gesetz bewusst gewesen sein. .....
Dieses durch den BGH für Richter geöffnete Hintertürchen dürfte gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Auslegung eines Gesetzes nach dessen Sinn und Zweck begrenzt durch den Wortlaut selbst zu erfolgen hat. Eine Begrenzung der strafbaren Rechtsbeugung auf besonders schwer wiegende Fälle erscheint daher systemwidrig, nicht mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbar und damit dem Willen des Gesetzgebers zuwider. ....
es soll um Recht und Gesetz gehen, aber dieses wird man wohl vergeblich im Familienrecht suchen, wenn man den falschen Richter bekommt. die eigenen Erfahrungen sind vom Amtsgericht Pankow/Weißensee und dem Kammergericht 13. und 18. Senat ....ihnen wird klargemacht, was Willkür bedeutet
Richterin Gebhardt läßt das Hintertreiben von gerichtlichen Vereinbarungen durch das Jugendamt ohne Einspruch ....
Richterin Gebhardt entscheidet ohne Gewährung des rechtl. Gehörs und auch als nicht gesetzlicher Richter und entscheidet in eigener Sache ....
Ablehnungen werden selbst entschieden, wegen angeblicher Verfahrensverzögerung ....
Auch die Richter Gellermann und Dittrich fallen mit Verweigerung des rechtl. Gehörs und Entscheidungen in eigener Sache auf ....
Auch die Richter Brüggemann, Dr. Lehmbruck und besonders Herr Bigge vom Kammergericht 18. Senat fallen mit Verweigerung des rechtl. Gehörs und Willkür auf ....
die Richter Brüggemann, Dr. Lehmbruck und besonders Herr Bigge vom Kammergericht kreieren das kürzeste Familienverfahren mit sage und schreibe nur 10 Zeilen in der Sache !! - absoluter Rekord ? ? - und man spart viel Zeit und Aufwand - ein unglückliches Kind nimmt man einfach mal in Kauf ......
Was heißt "elementarer Rechtsbruch"?
ein Richter müsse sich "bewusst" – also direkt vorsätzlich – dafür entscheiden, Recht und Gesetz und die Gerechtigkeit mit Füßen zu treten. Dies wird wohl kaum in der Praxis der Fall sein, denn darüber entscheiden die selben Personen, die mit Füßen treten. Und wer gibt schon gerne zu, dass er unrecht handelt. Und man kann sich noch auf den Satz verlassen, "eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus". Wer was anderes erwartet, der bewegt sich über den Wolken, und wird dort nur enttäuscht. Paragraf 339 StGB – Rechtsbeugung – verlangt Vorsatz. Bedingter Vorsatz genügt:
das heißt : für Möglich-Halten und billigend in-Kauf-Nehmen. Das ist allgemeine Ansicht, geklärt, nicht bestreitbar. Anders gesagt: Eine Rechtsbeugung begeht, wer in einer konkreten Rechtssache mindestens bedingt vorsätzlich eine unvertretbare Entscheidung trifft und dabei Regeln verletzt, die nach seiner Kenntnis für die Entscheidung von elementarer Bedeutung sind. ....
die Richter leisten gemäß § 38 I DRiG einen Eid auf das Grundgesetz: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
es wird der Termin realisiert, obwohl kein gültiges Gutachten vorliegt, da die Gutachterin abgelehnt ist und noch keine Entscheidung über die Beschwerde vorliegt
die Richterin hat die Beschwerde vom 8.10.18 nicht zur Entscheidung weitergeleitet
die Richterin hat den Bezug auf das Gutachten den anderen Beteiligten ermöglicht, obwohl kein gültiges Gutachten vorlag, und damit Stigmatisierungen gefördert
der Schreiber wurde bei Einwänden immer sofort unterbrochen, Wort entzogen, mit Saalverweis gedroht und ständig erklärt, er müsse sich das anhören
der Hinweis, dass das Gutachten nicht verwendbar ist, wird nicht zur Kenntnis genommen (dieses wurde auch von Prof. Dr. Werner Leitner festgestellt)
sie hat unsachliches Auftreten der Verfahrenbeiständin 70 Min ermöglicht und gefördert
innerhalb 24 Tage wird ein Beschluss gegen die Ablehnung getroffen aber die Richterin schafft es nicht innerhalb von 36 Tagen die Beschwerde an das Kammergericht zu reichen
Antrag vom 10.9.18 auf Terminverschiebung wird abgelehnt
die konkreten Punkte der Stellungnahme zum Gutachten in der Ablehnung vom 3.9.18 wird nicht zur Kenntnis genommen
das Schreiben vom 27.9.18 bezüglich Anträge und weitere Stellungnahme zum Gutachten werden nicht zur Kenntnis genommen
das Schreiben vom, 13.10.18 bezüglich Befragung von Wilhelmine wurde nicht beachtet und zur Kenntnis genommen
der Antrag vom 6.10.18 auf Terminverschiebung wurde zurückgewiesen
das Rechtsbehelfsrecht (sh. Beschwerde vom 8.10.18) wird von der Richterin missachtet
Anzeige gegen die Richterin Gebhardt wegen Verdacht auf Rechtsbeugung
solch ein Richterversagen bedeutet die Zersetzung des Rechtsstaates, also des Gemeinwesens, durch hoffentlich Einzeltäter. Im AG Pankow/Weißensee sind allerdings schon mehrere Richter aufgefallen, so dass in diesem AG von Eineltäter wohl nicht mehr die Rede ist. Es wird die verantwortungsvolle Aufgabe der Richter mit weitreichenden Machtbefugnissen gegeüber den Bürgern mißbraucht. Sie verstoßen nicht nur gegen zweitrangige Gesetze, sondern gegen den verfassungsrechtlichen Kern des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Art. 20 III GG formuliert unmissverständlich: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Auch Art. 79 I GG wiederholt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Wenn sich nun jedoch Richter nicht mehr an das Rechtsstaatsprinzip halten und nur noch unabhängige, uneingeschränkte Herrscher im Gerichtssaal sein wollen, dann kann wegen Rechtsbeugung praktisch nicht mehr Recht gesprochen werden.
Richter sind Machthaber. Das sieht die Verfassung so vor. Sie verfügen über Wertungsspielräume und unterliegen keinen Weisungen. Sie sind laut Art. 97 des Grundgesetzes (GG) unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Beugt ein Richter das Recht, missbraucht er nicht nur seine Macht, sondern schädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung hat weitreichende Folgen: Eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht und auch die juristische Karriere kann vorbei sein. Wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, wozu Rechtsbeugung zählt, scheidet nicht nur zwingend aus dem Richteramt aus und verliert seine Dienstbezüge sowie Pensionsansprüche. Auch eine Tätigkeit als Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt steht dem Verurteilten nicht mehr offen.
es muß wohl davon ausgegangen werden, dass weit über 50% von Gutachten in Familienverfahren falsch sind ....
also überlegen sie gut, inwieweit sie ein Gutachten benötigen, auch bei ihnen kann das Gutachten zu ihren Ungunsten falsch gefertig werden
Frau Sarah Fuchs scheint mit Männer nicht viel im Sinn zu haben ...
das Gutachten im Familienverfahren ist sehr frauenfreundlich und parteilich ....
lt. Feststellung von Prof. Dr. Leitner ist das Gutachten von Frau Fuchs im Verfahren 22 F 3123/16 mit vielen Fehlern behaftet, so dass eingeschätzt wird, es ist nicht verwertbar ....
Frau Fuchs verwendet im Gutachten Verleumdungen und üble Nachreden ....
Frau Fuchs hält es nicht für notwendig, verleumderische Ausführungen zu korrigieren....
E-Mail : info@hjwellmann.de
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