im Moment kann ein kleines Mädchen nicht mehr träumen - es muß durch Willkürakte der Gerichte leiden
Kammergericht
Berlin
Auch im Kammergericht ist rechtliches Gehör sehr schwer zu
erhalten
es soll um Recht und Gesetz gehen, aber dieses wird man wohl
vergeblich im Familienrecht suchen, wenn man den falschen Richter
bekommt. die eigenen Erfahrungen sind vom Amtsgericht
Pankow/Weißensee und dem Kammergericht Berlin....
Webseite ist in ständiger Bearbeitung und vielleicht eine Datei mal nicht vollkommen lesbar
....
18. Senat
gibt es im Kammergericht ein Wettbewerb - wer hat das kürzeste Verfahren ?
dann liegen die Richter Brüggemann, Dr. Lehmbruck und Bigge sicher ganz vorn !
........... 10 Zeilen für ein Sorgerechtverfahren - und ein kleines unglückliches Mädchen ............
Richter der 18. Kammer wollen oder können nicht erkennen, wie willkürlich sie handeln
18 UF 146/18 2019.01.08 Beschluß Sorge Kammergericht
18 UF 146/18 Anhörungsrüge vom 01.02.2019
Der Hinweis eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liege nicht vor, ist schon menschenverachtend, denn es wurden viele tatsächliches Vorbringen des Vater überhaupt nicht berücksichtigt, es wurde auch keine eventuellen Hinweise gegeben.
Auch die Bemerkung, der Senat hat dargelegt, dass er die Einwände des Vaters zur Kenntnis genommen hat, ist nicht ernst zu nehmen, denn die Ausführungen des Vaters waren umfangreich und führten beim Gericht zu keinerlei Reaktionen, die der Sache angemessen gewesen wären. Auch die Feststellung, das AG hätte sich zu Recht auf das Gutachten gestützt, ist an Hand der Ausführungen zum Gutachten durch den Vater und der Stellungnahme durch den Prof. Dr. W. Leitner nicht haltbar.
Das Kammergericht ist den Aufklärungspflichten nicht nachgekommen.
mit der Darstellung :
„Die Einwände des Vaters sind aber ohne Erfolg. Sein Vorbringen verliert sich überwiegend in unwesentlichen Details, ohne den Kern der Angelegenheit aufnehmen zu können, wie im Ergebnis des Gutachten der Sachverständigen dargelegt.“
beleidigen und verleumden die Richter nur.
18 UF 146/18 2019.04.05 Beschluß Anhörungsrüge vom 1.2.19 im Sorgerechtverfahren Kammergericht
Wo bleibt das rechtliche Gehör ?
18 UF 147/18 vom 08.01.2019
gesetzlicher Richter, steht wohl nur im Gesetz ; ?
18 UF 147/18 Beschluß vom 08.01.2019
Richter Bigge
Die Gutachterin Sarah Fuchs wurde im Amtsgericht Pankow/Weißensee wegen fehlerhafter und parteilicher Gutachtenerstellung abgelehnt.
Die Gutachterin Sarah Fuchs arbeitete mit Verleumdungen, üblen Nachreden und falschen Darstellungen.
Aufforderungen zur Änderung dieser Diffamierungen lehnte sie ab, weshalb die Ablehnung gestellt wurde.
Richter Bigge verwehrt jegliches rechtliche Gehör, er deckelt Entscheidungen der Richterin Gebhardt AG Pankow in eigener Sache u.a.
Entscheidung von Richter Bigge bezüglich einer Erinnerung vom 8.1.2019
18 WF 126/18 Beschluß vom 08.01.2019
13. Senat
Richterin Ellinghoff-Saar :
Wo bleibt das rechtliche Gehör ?
13 WF 251/18 2019.01.29 Beschluß Kammergericht Richterin Ellinghoff-Saar-
Es wird dann von der Richterin Ellighof-Saar festgestellt, dass die Unzulässigkeit gegeben ist, weil
die Richterin Gebhardt nicht mehr mit der Sache befasst ist, und somit kein Rechtbedürfnis nach § 6 FamFG mehr besteht.
..... Damit wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.....
Die Richterin hält diese Methode wohl für gut - denn es kann nicht festgestellt werden, ob die Richterin als nicht gesetzlicher Richter gewirkt hat. Man wirkt einfach rechtswidrig und entscheidet in eigener Sache. Zieht das Hauptverfahren in Blitzaktion durch und das Beschwerdegericht führt die Beschwerde mit 10 Zeilen Schnellverfahren zu Ende, wartet etwas mit dem Nebenverfahren Ablehnung, und dann ist die rechtswidrige Entscheidung in eigener Sache und die Entscheidung als nicht gesetzlicher Richter vom Tisch.
... Diese Rechtsauffassung ist dringend überholungsbedürftig ...
Richter Menne :
Mitwirkung des Kammergerichtes Berlin durch den Richter Dr. Menne, Senat 13
der Richter Dr. Menne entscheidet im Verfahren 13 WF 99/19 mit folgenden Fehlern :
- Rubrum Kindes ist bezüglich Adresse falsch
- der Vater wird falsch als Antragsteller und Beschwerdeführer bezeichnet
- der Großvater als Antragsteller wird falsch als nicht vertretungsbefügter Verfahrenbevollmächtigter bezeichnet
- im Rubrum wird die Adresse der Mutter falsch benannt
- als Thema wird die elternliche Sorge falsch benannt
- unter Geschäfts-Nr. wird falsch als Aktenzeichen AG 22 F 3123/16 benannt
- der Antrag des Großvaters wird willkürlich und gesetzlich nicht haltbar dem Vater unterstellt
- dem Großvater wird willkürlich unterstellt, er habe als Bevollmächtigter gehandelt
- dem Vater werden Kosten aufgebürdet, wofür er nicht verantwortlich ist
- es wird falsch behauptet, in einem abgeschlossenen Verfahren Ablehnung und Beschwerde eingelegt zu haben
Der Richter Dr. Menne verdreht auch im Inhalt der Begründung die Sachverhalte :
- es wird rechtswdrig in der Begründung auf eine erfundene Antragstellung des Großvaters abgestellt, obwohl hierzu schon mehrfach ausgeführt wurde auch in der Beschwerde vom 21.5.19, dass die Ablehnung als Großvater im Umgangsverfahren 22 F 1683/19 erfolgte
- der Vater hatte keine Kenntnis von der Ablehnung und konnte somit auch keinen Einspruch gegen die unterstellte llmächtigung tätigen
- Ihr wir von den Gerichten eine erfundene Argumentation eingeführt, um die Ablehnung nicht bestätigen zu müssen
- der Richter Dr. Menne hat keinerlei rechtliches Gehör gewährt, was sich aus den falschen Daten im Rubrum und der unsinnigen Begründung zeigt.
- die Richter Gellermann und Dittrich handeln mit ihren Beschlüssen als nicht gesetzlicche Richter, denn sie waren abgelehnt
- auch ist noch nicht entschieden, ob das Verfahren 22 F 3123/16 rechtsgültig abgeschlossen ist, denn es läuft hierzu ein Verfassungsbeschwerdeverfahren
der Richter Dr. Menne handelt somit aus meiner Sicht rechtsbeugend und täuschend .
der angesprochenen Vorgang mit den Beschlüsse und Anträgen sind nachfolgend in
Fall Dr. Menne - Richter Kammergerichtdargestellt .
durch die Veröffentlichung der Blogs kam es zu Wandlung bei 13. Senat mit Beschlüssen vom 23.1.20 und 30.1.20
dargestellt in :
Beschluß vom 23.1.20 Ablehnung Dr. Menne
Beschluß vom 30.1.20 Verwerfung vom AG Beschluß vom 14.5.19
es ist erschreckend wieviel Richter sich an einer Manipulierung beteiligen, nur um eine Ablehnung der Richterin Gebhardt Amtsgericht Pankow/WEißensee zu verhindern.
Allgemeines
es muß wohl davon ausgegangen werden, dass weit über
50% von Gutachten in Familienverfahren falsch sind …
also überlegen sie gut, inwieweit sie ein Gutachten
benötigen, auch bei ihnen kann das Gutachten zu ihren
Ungunsten falsch gefertig werden............. ....
Gutachterin Frau Sarah Fuchs
scheint mit Männer nicht viel im Sinn zu haben ...
das Gutachten im Familienverfahren
ist sehr frauenfreundlich und parteilich
lt. Feststellung von Prof. Dr.
Leitner ist das Gutachten von Frau Fuchs im Verfahren 22 F
3123/16 mit vielen Fehlern behaftet, so dass eingeschätzt
wird, es ist nicht verwertbar ....
.Frau Fuchs verwendet im Gutachten
Verleumdungen und üble Nachreden ....
Frau Fuchs hält es nicht für
notwendig, verleumderische Ausführungen zu korrigieren....
…......................
…........................
Dienstaufsichtbeschwerden
....
Kontakte
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- OLG Oldenburg, Beschluss v. 10.11.2010, 4 UF 158/10
- BGH, Beschluss v. 15.06.2016 - XII ZB 419/15 (hebt den unten stehenden Beschluss des OLG Brandenburg -13 UF 50/15- auf)
- BVerfG 1 BvR 1178/14 (zur Rechtmäßigkeit von Inobhutnahmen)
- BVerfG, 1 BvR 374/09 (van der Lieth)
- BVerfG, 1 BvR 420/09 (Zaunegger)
- EGMR Nr. 35637/03
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 03.08.2015 - 13 UF 50/15
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.07.2015 - 10 UF 209/14 (auch bei nur schriftlicher Kommunikation zwischen den Eltern besteht kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben)
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2010 - 10 WF 187/10
- OLG Hamm, II-2 WF 211/10 (Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eines nichtehelichen Kindes)
- BGH • Beschluss vom 16. März 2011 • Az. XII ZB 407/10 - Streit alleinige Sorgereccht
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- BGH XII ZB 601/15 Wechselmodell gegen den Willen der anderen Elternteils
- BGH XII ZB 86/15 Ordnungsmittel
- BVerfG, 1 BvR 1547/16 (zur Rechtmäßigkeit des Umgangsausschlusses)
- BVerfG, 1 BvR 1620/04, (keine zwangsweise Durchsetzg d Umgang)
- BVerfG, 1 BvR 3189/09 (zur Gestaltung unbegleiteten Umganges)
- BVerfG, 1 BvR 752/10 (gerichtliche Billigung einer Umgangsvereinbarung)
- EGMR, Individualbeschwerde Nr. 1521/06 (zum Umgangsrecht des biologischen Vaters
- OLG Celle, 10 UF 134/14 (Gutachterkosten bei ungebührlicher Verzögerung)
- SG Dortmund, S 22 AS 5857/10 ER (Umgangsrecht mit Kind rechtfertigt Umzug)
- OLG Hamm Az. 2 UF 51/14 vom 16 Mai 2014
- OLG Hamm, II 8 WF 34/11 (keine vorgerichtliche Kontaktierung des Jugendamtes)
- - 1 BvR 1827/06 - - (Umgangsregelung mit Übernachtung
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.10.2018 – XII ZB 411/18
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- BGH, XII ZB 227/15
- BGH, XII ZB 227/15 (Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.)
- BGH, XII ZR 170/05 (zur Anrechenbarkeit von Ersparnissen bei Wiederheirat)
- BSG, B 4 AS 78/10 R (Unterhalt zum Nulltarif !)
- BVerfG, 1 BvR 2236/09 (zu den Grenzen einer Einkommensfiktion)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
- OLG Brandenburg, 13 WF 128/08 (Grenzen der Darlegung der Erwerbsbemühungen)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
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