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Jugendamt Berlin Weißensee verhindert jede Beratung der Eltern aus Eigeninteresse ....
hiermit möchte ich über Probleme bei häuslicher Gewalt von Frauen gegen Männer und Kinder im Jugendamt Weißensee berichten.
als Mann werden sie sie in Pankow Probleme bekommen, denn in Pankow geht man davon aus, das Kind gehört zur Mutter, unabhängig, welche Probleme von der Mutter ausgehen
Beratungen werden hintertrieben, Untersuchungen des Kind verhindert ..........
- - Prämisse beim Jugendamt Pankow ? : - - Frau als Täter wird Opfer - Mann als Opfer wird Täter - -
- so löst Herr Bandlow das Problem : häusliche Gewalt durch Frauen - somit gibt es sie nicht -
Aufgaben des Jugendamtes
Eltern unterstützen, Kinder schützen – so lässt sich der Auftrag zusammenfassen, den das Jugendamt nach Paragraf 1, SGB VIII hat: Das Jugendamt soll Eltern bei den Aufgaben der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder beraten, unterstützen und entlasten. Und das Jugendamt soll – als Teil der staatlichen Gemeinschaft, die nach dem Grundgesetz über die Erziehung zu wachen hat – Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Dem Jugendamt ist somit eine doppelte Aufgabe zugewiesen. Es ist also auch eine Instanz der Kontrolle, die im Einzelfall die elterliche Sorge berühren kann, um ein Kind zu schützen. Doch der Aufgabenschwerpunkt des Jugendamtes liegt bei vorbeugenden, familienunterstützenden Angeboten.
Regionalleiter Herr Bandlow SPD
In diesem Absatz steht vieles über Lügen und Intrigen.
lassen sie sich nicht von einer äußerlichen Freundlichkeit von Herrn Bandlow täuschen, er hat seine eigenen Interessen
Herr Bandlow äußert am 3.11.2016 :
ein Mann, der Gewalt von der Partnerin erduldet, hat mehr Schuld, als die Frau, an der häuslichen Gewalt
- Herr Bandlow deckelt die Nichtbeachtung von gerichtlichen Vereinbarungen durch Frau Howe ...
- eine Beratung durch den EFB wird verhindert ....
- die Feststellung von Prof. Dr. Leitner, das Gutachten mit vielen Fehlern behaftet und nicht verwertbar, wird nicht beachtet ....
- Untersuchung des Kindes werden aktiv verhindert ....
- Beratungen der Eltern bei anderen Institutionen werden verhindert ....
- es wird gelogen und intrigiert ....
Mitarbeiterin Frau Howe
es soll um Recht und Gesetz gehen, aber das Jugendamt meint, gerichtliche Vereinbarungen nicht beachten und diese hintertreiben zu müssen.
- Nichtbeachtung von gerichtlichen Vereinbarungen des AG Pankow/Weißensee durch Frau Howe ...
- Organisierung von unbegleiteten Umgang in der Kita, obwohl begleiter Umgang festgelegt war ....
- die Beratung der Eltern durch den EFB wird verhindert ....
- keine Aufnahme der Vorkommnisse ....
- Veranlassung der Erstellung eines fragwürdigen Gutachtens ....
- es wird mit dem Vater kein Gespräch zur Sache geführt ....
der EFB
es soll eigentlich beim EFB beraten werden, aber bei Gewalt von Frauen, weiss man in Pankow nicht weiter, es gibt dann kein Termin usw..
- Herr Becker vergibt kein Termin, weil Frau Howe eine Untersuchung des Kindes nicht für notwendig hält ...
- eine Beratung der Eltern wird durch den EFB abgelehnt, weil angeblich erst möglich, wenn keine gerichtlichen Verfahren laufen ....
- eingemeinsames Gespräch beim SPD wird abgelehnt ....
Warum werden Männer im EFB Pankow nicht beraten ? -
Frau Krause
Frau Krause können sie anschreiben, aber sie wird wohl kaum antworten.
Frau Ronja Tietje
meint Beschwerdeführer müssen begutachtet werden.
Bezirksbürgermeister Herr Benn
deckelt ....
- Herr Benn hat Probleme mit der Bearbeitung von Beschwerden ...
- das Beschwerdemanagement im Bezirksamt Pankow ist fragwürdig ....
- Hilfepläne nicht bearbeitet ....
- Anträge für Akteneinsicht nicht bearbeitet ....
- Gefährdung des Kindes nicht zur Kenntnis genommen ....
- Antrag auf Bennung eines Ansprechpartners wird nicht bearbeitet ....
Es ist daraus zu schlußfolgern, dass Verfehlungen beim Jugendamt nicht so selten, wie uns weiß gemacht werden soll.
auf der Seite Väterwiderstand ist eine Schwarzliste enthalten, wo positive und negative Leistungen von Mitarbeitern des Jugendamtes, Richter, Verfahrensbeistände, Sachverständige und anderen Personen, die in Familienverfahren tätig sind, namentlich benannt sind. Die Seite können sie unter Schwarzliste Familienrecht aufrufen.
LINKS von Webseiten in dieser Sache
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- hjwellmann.de
- rechtsbeugung-richter.de
- willkür-gerichte.de
- willkür-jugendamt.de
- behörde-willkür.de
- offener Brief- Abgeordnetenhaus Berlin
- Fall Dr. Menne - Richter Kammergericht
- Ablehnung Richterin Gebhardt - Richterin meint, willkürlich handeln zu können
- Justizsenator Dr. Behrendt deckelt die Mißachtung von Recht und Gesetz von Richtern ?
- Gutachterin Sarah Fuchs
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- Rechtsanwältin Engwicht, Berlin
- Dr. Menne mißachtet "Recht und Gesetz"
- Dr. Menne täuscht, Anträge werden falschen Verfahren zugeordnet
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- der Beschluß vom 14.5.19 wird aufgehoben - Fehler von Dr. Menne bestätigt
- Dr. Menne verhindert mit seinem Verhalten ein unabhängiges Sorgerechtsverfahren
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- Mitwirkung des Kammergerichtes Berlin durch den Richter Dr. Menne, Senat 13
- Rechtsmißbrauch durch Richter Dittrich AG Pankow
- Dienstaufsicht wird vom Kammergerichtspräsident nicht wirksam praktiziert
- Richterin Gebhardt, AG Pankow/Weißensee, entscheidet immer wieder als nicht gesetzlicher Richter !
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- Beschluß vom 2018-11-07 zur Ablehnung vom 28.9.2016- Ablehnung Richterin Willenbücher
- Beschluß vom 23.1.2020 im Verfahren 13 WF 99/19 durch Richter Groth, Ellinghoff-Saar und Hennemann - Ablehnung Richter Dr. Menne
- Beschluß vom 30.01.2020 im Verfahren 13 WF 99/19 durch Richterin Ellinghoff-Saar in einem Verfahren des Großvaters auf Umgang 22 F 1683/19 beim AG Pankow/Weißensee
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- OLG Oldenburg, Beschluss v. 10.11.2010, 4 UF 158/10
- BGH, Beschluss v. 15.06.2016 - XII ZB 419/15 (hebt den unten stehenden Beschluss des OLG Brandenburg -13 UF 50/15- auf)
- BVerfG 1 BvR 1178/14 (zur Rechtmäßigkeit von Inobhutnahmen)
- BVerfG, 1 BvR 374/09 (van der Lieth)
- BVerfG, 1 BvR 420/09 (Zaunegger)
- EGMR Nr. 35637/03
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 03.08.2015 - 13 UF 50/15
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.07.2015 - 10 UF 209/14 (auch bei nur schriftlicher Kommunikation zwischen den Eltern besteht kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben)
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2010 - 10 WF 187/10
- OLG Hamm, II-2 WF 211/10 (Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eines nichtehelichen Kindes)
- BGH • Beschluss vom 16. März 2011 • Az. XII ZB 407/10 - Streit alleinige Sorgereccht
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- BGH XII ZB 601/15 Wechselmodell gegen den Willen der anderen Elternteils
- BGH XII ZB 86/15 Ordnungsmittel
- BVerfG, 1 BvR 1547/16 (zur Rechtmäßigkeit des Umgangsausschlusses)
- BVerfG, 1 BvR 1620/04, (keine zwangsweise Durchsetzg d Umgang)
- BVerfG, 1 BvR 3189/09 (zur Gestaltung unbegleiteten Umganges)
- BVerfG, 1 BvR 752/10 (gerichtliche Billigung einer Umgangsvereinbarung)
- EGMR, Individualbeschwerde Nr. 1521/06 (zum Umgangsrecht des biologischen Vaters
- OLG Celle, 10 UF 134/14 (Gutachterkosten bei ungebührlicher Verzögerung)
- SG Dortmund, S 22 AS 5857/10 ER (Umgangsrecht mit Kind rechtfertigt Umzug)
- OLG Hamm Az. 2 UF 51/14 vom 16 Mai 2014
- OLG Hamm, II 8 WF 34/11 (keine vorgerichtliche Kontaktierung des Jugendamtes)
- - 1 BvR 1827/06 - - (Umgangsregelung mit Übernachtung
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.10.2018 – XII ZB 411/18
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- BGH, XII ZB 227/15
- BGH, XII ZB 227/15 (Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.)
- BGH, XII ZR 170/05 (zur Anrechenbarkeit von Ersparnissen bei Wiederheirat)
- BSG, B 4 AS 78/10 R (Unterhalt zum Nulltarif !)
- BVerfG, 1 BvR 2236/09 (zu den Grenzen einer Einkommensfiktion)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
- OLG Brandenburg, 13 WF 128/08 (Grenzen der Darlegung der Erwerbsbemühungen)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
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- OLG Hamm • Beschluss vom 7. Juni 2013 • Az. 11 WF 86/13 - Ablehnung bei schweren Verfahrensverstöße
- 5-UF-14-096 Bremen Ablehnung wegen Terminverlegung -
- BGH 1 StR 289/09 - Beschluss vom 8. Juli 2009 (LG Stuttgart) - Richter entscheidet in eigener Sache
- BGH NJW 2004, 164 - Gleichbehandlung der Parteien
- BGH XI ZR 38801 - Gewährung rechtliche Gehör
- · BGHBeschluss vom 21. Oktober 2010 · Az. V ZB 21009 - "non liquid"
- OLG Hamm 3 Ws 4-15 - Zeitpunkt der Ablehnung
- Kammergericht Berlin 15 W 31/06 - nachträgliche Kostenfestlegungsänderung
- 1bvr285311 - Richter entscheidet mit über seine Ablehnung