....... ........ ........str. 32 13088 Berlin Amtsgericht Pankow/Weißensee Parkstr. 71 13068 Berlin Fall : .......... Aktenzeichen : 22 F 3674/20 Berlin, 12.12.2020 hiermit beantrage ich die Ablehnung des Verfahrensbestandes Herr Gerhard Hennig. Begründung : mit Schreiben vom 25.09.2020 erfolgt eine Ladung zum Gespräch mit einer Anrede Sehr geehrter Herr ........., (Name der Mutter) Damit beweist Herr Hennig schon zu Beginn, dass die Professionalität nicht gegeben ist. Hieraufhin wird mit Schreiben vom 4.10.20 der vorgeschlagene Termin am 9.10.20 14:30 Uhr per Mail abgesagt, da eine Fahrt mit Wilhelmine wegen Ferien zum Opa geplant war. Am 9.10.20 14:30 Uhr rief Herr Hennig an, mit der Frage, wo ich bleibe (obwohl der Termin von mir abgesagt war, er hatte angeblich die Mail noch nicht gelesen – hier fehlt wiederum jegliche Professionalität) Da ich im Auto saß, bat ich das Telefonat später weiter zu führen, was von Herrn Hennig negiert wurde, auch nach dreimaligen weiteren diesbezüglich Hinweisen wurde das Gespräch nicht beendet (hier zeigt sich, dass Herr Hennig nicht in der Lage ist, auf die Situation seines Gegenüber einzugehen) Auf eine Bemerkung, dass ......... (das Kind) sich im Auto befindet, fragt er wie alt die Tochter sei (hier kommt zum Ausdruck, dass er nicht über die Sache informiert war) Es wurde dann ein Ersatztermin am 14.10.20 vereinbart, bei dem Termin war die Eingangs- frage von Herrn Hennig was wollen sie von mir ? was kann ich für sie tun ? Auf die Reaktion, sie haben mich geladen und ich dachte sie wollten ein Gespräch mit mir führen, kam eine Wiederholung mit der Frage was wollen sie mir sagen ? Dies provozierte die Frage, wollen sie mich beim Gerichtstermin vertreten? Ich dachte, sie vertreten Wilhelmine, und wollen mit mir ein Gespräch führen. Hierauf kam die Frage was ist momentan das Problem - wer hat was beantragt ? Herr Hennig war nicht in der Lage ein Gespräch zu führen, er demonstrierte, dass er überhaupt nicht in der Sache informiert und vorbereitet war. Dies begründet sich auch in der Reaktion auf meine Darstellung, dass die Situation durch die Gewalt von der Mutter gegen Kind und Vater entstanden sei, mit er weiß nicht, dass es Gewalt gab und welche und stellte die Frage, warum stellen sie den Antrag jetzt ? dies verstärkt die Erkenntnis, dass Herr Hennig überhaupt nicht vorbereitet war. Die ganze Zeit im Gespräch fixierte Herr Hennig mit den Augen meinen Körper und konnte mir nicht in die Augen sehen, worauf ich Herrn Hennig aufmerksam machte, es sei unhöflich, dass er mir als Psychologe nicht in die Augen gucken kann. (Es war somit kein offenes Gespräch gegeben) Ein Gespräch zur Sache ist es in der weiteren Folge nicht mehr gekommen. Es kam lediglich noch die Frage haben sie noch eine Frage ? Auf die daraufhin gestellte Frage, warum er dies Gespräch nicht wie vorgeschlagen im Jugendamt Weißensee durchgeführt hat, erklärte er unsinnig dies sei ihm nicht gestattet ! ein Grund wurde nicht angegeben. Auf die 2. Frage, ob er ein Gespräch mit dem Großvater, der eine große Bezugsperson für Wilhelmine ist, vorgesehen hat, reagierte er dies sei ihm als Verfahrensbeistand nicht erlaubt und gerichtlicherseits nicht gestattet, er könne die Mutter fragen, wie sie dazu steht, dann müssen aber alle Beteiligten zustimmen (Auftrag des Gerichtes: …..Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen) Damit war der Kontakt nach 10 Min. beendet, und er sprach ca 15 Min mit Wilhelmine. Hierzu erfolgte zum Ende eine kurze Information über ihre Aussagen. Aus dem Verlauf ist kein Gesprächsziel zu erkennen, die Quintessenz ist, dass Herr Hennig vollkommen uninformiert zu der Sache und dem Antrag war. Er kannte weder den Inhalt des Antrages, der Basis des Verfahrens des Verfahren, und noch nicht einmal seine Aufgabenstellung aus dem Beschluß vom 21.9.20. Beim Vorlesen der Aussagen in dem Sachstand reagierte Wilhelmine bei : das sei ihrer Ansicht nach „fairer“ (dies ist kein Wort, was Wilhelmine verwendet und kannte) Sie fragte deshalb, was fair bedeutet, und erklärte, dass sie Dieses nicht gesagt habe. Sie hat in der Vergangenheit immer davon gesprochen, dass sie es gemein findet, wenn sie nur weniger bei Papa sein darf. Bei dem Satz die Mama schimpfe weniger als der Papa reagierte sie heftig, sie hätte dies nicht gesagt, denn Papa schimpfe weniger.Somit liegt hier zu mindestens ein Irrtum in der Beschreibung vor. Herr Hennig schreibt mehrfach den Namen Lilli, z.B. Lillis großer Wunsch sei es dass sich Mama und Papa wieder verstehen Es kam sofort die Frage, wer ist Lilli? Es ist vollkommen unakzeptabel, dass der Verfahrensbeistand bei Beschreibungen in Zusammenhang mit der Mutter einen Spitznamen für Wilhelmine verwendet, der dann aber vollkommen falsch benannt ist. hier wird parteiisch und sehr oberflächlich gehandelt. So klingt auch der Satz der Verfahrensbeistand hat einen klaren Auftrag von Lilli erhalten mit falschen Namen sehr komisch und unprofessionell. Zumal er diesen Auftrag auch nicht weiter beachtet. Weiter heißt es, auf Grund der langen hochstrittigen Vorgeschichte und der mangelnden Kooperation zwischen den Eltern, hält der Verfahrensbeistand es nicht im Interesse des Kindeswohl zum jetzigen Zeitpunkt dem Wunsch Lillis zu folgen Eine solche Aussage erfolgt, obwohl der Verfahrensbeistand überhaupt nicht in der Sache informiert war. Er mißachtet den Wunsch von Wilhelmine ohne eine Begründung zu geben. Der Herr Hennig demonstriert hier ein parteiisches Verhalten vermutlich, um die Einarbeitung in die Sache sich zu ersparen und leicht Geld zu verdienen. Der Verfahrensbeistand maßt sich auch gutachterliche Fähigkeiten zu, die ihm in keiner Weise zustehen. Weiterhin nimmt der Herr Hennig nicht die Aufgabe aus dem Beschluß vom 21.9.20 wahr, auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern hinzuwirken. Es werden durch den Verfahrensbeistand offensichtlich nicht die Interessen von ........ (Tochter), sondern nur seine eigenen Interessen vertreten, ohne viel Aufwand Geld zu verdienen. Es ist vollkommen unprofessionell und verantwortungslos, dem Kind einzureden, dass Mama und Papa sich mehr streiten, wenn ein Wechselmodell eingeführt wird. Ein 7 jähriges Mädchen muß ihm erklären, dass sie dies anders sieht, aber wie schon oben dargestellt, hat Herr Hennig Probleme auf andere Menschen einzugehen. (er kann wohl nicht einsehen, dass Kinder ein hohes Gespür haben) Herr Hennig hat auch nicht erklärt warum die Eltern dann mehr streiten und wo der Unterschied liegt wenn beim Umgang zwei Tage an den Zyklus an gehangen werden, weil die Abstimmung sich dabei nicht ändert, denn es ist wohl unerheblich, ob Wilhelmine am Mittwoch oder Freitag zur Mama zurück geht. Der Herr Hennig hat nicht erklärt, warum er nicht mit dem Großvater ein Gespräch geführt hat, hierzu bestand die Notwendigkeit, da der Großvater eine große Bezugsperson für Wilhelmine ist, und das Gericht solche Gespräche vorgegeben hat. (Was Herr Hennig nicht wußte, da er die Aufgabenstellung vom 21.9.20 nicht kannte) Weiter heißt es : Der Verfahrensbeistand hat auch keine Hinweise gefunden, die eine Veränderung der bestehenden Sorgerechtsregelung notwendig erscheinen ließen. Hier ergibt sich die Frage, ob der Wille von der Tochter nichts zähle, und welche Betrachtungen hat der Verfahrensbeistand diesbezüglich realisiert. Offensichtlich hat er Nichts unternommen, und dann kann man praktischer Weise auch nichts finden. Zusammenfassend : Es ist festzustellen, dass der Verfahrensbeistand nicht informiert war und seinen Auftrag nicht kannte. Herr Hennig war nicht in der Lage ein offenes Gespräch zu führen (konnte dem Gesprächspartner nicht in die Augen sehen) Er hat den Willen von ........... nicht beachtet, und sich gutachterliche Betrachtungen angemaßt. (er hätte lieber die wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. R. Leitner zur Kenntnis nehmen sollen) In Gänze hat er oberflächlich und und verantwortungslos gehandelt Es ist kein unabhängiges und sachgerechtes Wirken von Herrn Hennig zu erwarten. R. .........